Mit Bescheid vom 16. Januar 2026 hat die Landesdirektion Sachsen den Haushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für 2026, welcher im Kreistag am 24. November 2025 beschlossen wurde, zum Vollzug freigegeben. Die Genehmigung wurde mit der Auflage erteilt, dass durch den Landkreis ein Haushaltsstrukturkonzept zu erstellen ist, das eine Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis zum vierten Folgejahr sicherstellt.
Für das Haushaltsjahr 2026 sieht der Haushaltsplan Aufwendungen in Höhe von 544,4 Millionen Euro vor. Investitionen plant der Landkreis im Jahr 2026 in Höhe von 61,4 Millionen Euro. Der Kreisumlagesatz wurde auf 37,41 Prozent festgesetzt.
„Mit der Genehmigung des Haushaltes haben wir Planungssicherheit für das Jahr 2026 geschaffen. Trotz der weiterhin finanziell angespannten Situation ermöglicht uns der bestätigte Haushalt die Aufgaben des Landkreises zu erfüllen“, so Landrat Michael Geisler. „Mit Blick auf die kommenden Jahre bleibt die finanzielle Lage der Kommunen herausfordernd. Umso wichtiger ist es, dass wir weiterhin vorausschauend planen und zukunftsfähige Lösungen erarbeiten.“
Im Zeitraum vom 26. Januar bis 2. Februar 2026 werden die Haushaltsdokumente zur öffentlichen Einsichtnahme niedergelegt. Nach dieser Frist tritt der Haushalt in Kraft. Trotz der derzeitig angespannten Finanzlage war es dem Landkreis gelungen einen Haushalt aufzustellen, der nun von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wurde.
Die Beschwerde durch die aus vier Kreisräten bestehende Gruppe ‚Konservative Mitte‘ gegen die Erhöhung des Kreisumlagesatzes um zwei Prozentpunkte und das Begehren rechtsaufsichtlichen Einschreitens gegen den Beschluss wurde von der Landesdirektion Sachsen abgewendet. Die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte den Landkreis in seinem Handeln den Grundsatz der Berücksichtigung des Finanzbedarfes seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht verletzt zu haben. Vielmehr ist er zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben auf die Anhebung der Kreisumlage angewiesen. Im Ergebnis besteht kein Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen, da ein Eingreifen der Landesdirektion Sachsen im öffentlichen Interesse nicht geboten ist.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung sowie die Information über die öffentliche Niederlegung werden im ergänzenden elektronischen Landkreisboten Nr. 1e vom 24.01.2026 unter www.landratsamt-pirna.de/amtsblatt.html veröffentlicht.
Quelle: Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge