Freistaat Sachsen verlÀngert Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus und der damit verbundenen MaĂnahmen hat das sĂ€chsische Verkehrsministerium die Geltungsdauer der befristeten Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw bis zum 19. April verlĂ€ngert. Die Ausnahmegenehmigung gilt fĂŒr […]