Rodeln auf Deichen und Staudämmen verboten
Aufgrund der aktuell niedrigen Temperaturen warnt die Landestalsperrenverwaltung Sachsen davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die wechselnden Wasserspiegel ist das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht deshalb Lebensgefahr!
Insbesondere in Talsperren und den unterhalb liegenden Fließgewässern ändern sich durch die aktive Bewirtschaftung Wasserstände häufig. Dadurch entstehen unter dem Eis gefährliche Hohlräume und Spannungen im Eis, welche urplötzlich zum Aufbruch der Eisfläche führen. Außerdem sind viele Staumauern mit Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Aufsteigende Luftblasen verhindern, dass sich eine geschlossene Eisdecke bildet, welche das Absperrbauwerk beschädigen könnte. Auch Flüsse sind ständig in Bewegung. Deshalb sind sie meistens nicht vollständig zugefroren. Randeis an den Ufern kann leicht abbrechen, da sich durch die ständig wechselnden Wasserstände auch hier Hohlräume bilden.
Gerade auf Kinder haben zugefrorene Flüsse und Seen eine große Anziehungskraft. „Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes, richtiges Verhalten Vorbild sein“, sagt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung.
Gefährlich und deshalb unzulässig ist außerdem das Rodeln auf Deichen. „Auch, wenn ein Deich im Winter vielleicht zum Rodeln einlädt – Deiche sind Hochwasserschutzanlagen und schützen Menschen und Sachwerte vor Überschwemmungen bei Hochwasser. Auch Staudämme und Böschungen sind wasserwirtschaftliche Anlagen, die wie Deiche durch eine Grasnarbe vor Ausspülungen geschützt sind. Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – wird diese Grasnarbe beschädigt oder zerstört und das ist für die Funktionssicherheit des Deiches gefährlich.“, erklärt Bielitz. Eine intakte, dichte Grasnarbe ist deshalb entscheidend für die Standfestigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen.
Die Landestalsperrenverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Schnee nicht in Flüssen entsorgt werden darf. Der Schnee kann vereisen, sich an Engstellen wie z.B. Wehren oder Brücken verkeilen und so zu einem gefährlichen Abflusshindernis werden, da er den Querschnitt der Flüsse verengt und das Wasser sich deshalb aufstauen kann.
Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind verpflichtet, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Frieren die beweglichen Wehrverschlüsse sowie Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können solche Anlagen ebenfalls zu einem Abflusshindernis werden.
Quelle: Landestalsperrenverwaltung Sachsen