»Kleiner Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ausgesetzt
Sächsische Quarantäne-Verordnung angepasst Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den »Kleinen Grenzverkehr« geändert. Die sächsische Quarantäne-Verordnung wurde entsprechend angepasst. Ab morgen (17. November 2020) gilt:Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht […]