Das vom 11. bis 13. September 2020 geplante Windbergfest findet nicht statt. Das hat die Stadtverwaltung in dieser Woche gemeinsam mit den beteiligten Partnern entschieden. Grundlage fĂŒr die Absage des Stadtfestes bildet die aktuelle SĂ€chsische Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020.
Beim Windbergfest als eines der gröĂten Volksfeste in Ostsachsen handelt es sich um eine jĂ€hrliche GroĂveranstaltung, bei der an den drei Festtagen insgesamt mehr als 30.000 Besucher verzeichnet werden. Nach den Regelungen der Verordnung steht fest, dass keine geeigneten MaĂnahmen getroffen werden können, um das Risiko der Ăbertragung einer Infektion auf dem Windbergfest zu verringern.
âWir mussten daher schweren Herzens festlegen, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Wir haben uns diese Entscheidung wahrlich nicht leicht gemacht und â im Bewusstsein, wie schwer es wirtschaftlich fĂŒr die Beteiligten ist – bis zur letzten Minute gehofft. Aber letztlich sind wir hier als Veranstalter fĂŒr die Gesundheit vieler tausend Menschen verantwortlichâ, erklĂ€rt OberbĂŒrgermeister Uwe Rumberg. Mit dem zu erwartenden Besucherandrang und den Gegebenheiten auf dem FestgelĂ€nde und im Festzelt ist die Einhaltung von MindestabstĂ€nden und einschlĂ€gigen Hygienevorschriften sowie eine Kontaktnachverfolgung illusorisch oder wĂ€re mit so grundlegenden EinschrĂ€nkungen verbunden, dass der Charakter eines Volksfestes verloren gehen wĂŒrde. DarĂŒber hinaus wĂŒrde der Organisations- und Ăberwachungsaufwand unverhĂ€ltnismĂ€Ăig um ein Vielfaches steigen.
âBei aller Wehmut, die diese Entscheidung mit sich bringt, schauen wir in die nahe Zukunft. So werden wir am 1. Oktober 2020, am 99. Geburtstag der Stadt Freital, den Auftakt fĂŒr unser Festjahr 2021 zum 100-jĂ€hrigen Bestehen unserer Kommune geben. Dieses Jahr hĂ€lt viele Höhepunkte bereitâ, so OberbĂŒrgermeister Uwe Rumberg. So wird das Windbergfest bereits vom 7. bis 9. Mai 2021 gefeiert. Vom 10. bis 12. September 2021 steigt mit dem 30. Tag der Sachsen das gröĂte Volks- und Heimatfest des Freistaates in Freital. Und am 1. Oktober 2021 findet dann die groĂe Geburtstagsparty zum 100. Stadtgeburtstag statt, um nur einige Beispiele aus dem vielfĂ€ltigen Programm zu nennen, welches vom Januar bis Dezember 2021 die Freitaler und GĂ€ste zum gemeinsamen Feiern einlĂ€dt.
Weitere Informationen zur derzeitigen Lage
Entsprechend der sĂ€chsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020 sind GroĂveranstaltungen mit Publikum mit einer Besucherzahl von mehr als 1 000 Personen zunĂ€chst bis zum 31. Oktober 2020 untersagt. Abweichend davon dĂŒrfen diese ab dem 1. September 2020 nur dann stattfinden, wenn eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung durch Erhebung und Speicherung von Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs möglich ist und die Hygieneregelungen in Umsetzung eines von der zustĂ€ndigen kommunale Behörde genehmigten Hygienekonzeptes eingehalten werden. Ein solches wĂ€re vor dem Hintergrund zu erstellen, dass jeder anlĂ€sslich der Corona-Pandemie weiterhin angehalten wird, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen auĂer den Angehörigen des eigenen Hausstandes, der Partnerin oder dem Partner sowie den Personen, fĂŒr die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten und sind weitere MaĂnahmen zur Ansteckungsvermeidung zu beachten (KontaktbeschrĂ€nkung). Diese GrundsĂ€tze gelten fĂŒr alle Lebensbereiche, einschlieĂlich ArbeitsstĂ€tten. Weiterhin wird dringend empfohlen, bei Kontakten im öffentlichen Raum, insbesondere mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um fĂŒr sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmĂ€Ăige HĂ€ndehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes.
Quelle: Stadt Freital