AllgemeinverfĂŒgung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen erlassen
Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis SĂ€chsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene AllgemeinverfĂŒgung zum Verbot von öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden, in Kraft. Diese MaĂnahme ist erforderlich, da […]