Landesumweltamt rät Tierhaltern zur Vorsorge
Zu dieser Jahreszeit verlassen viele Jungwölfe ihr elterliches Rudel und ihr angestammtes Territorium. Diese »Abnabelung« geht oft mit der Geburt des neuen Wurfs der Wolfswelpen Anfang Mai einher, wie die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) heute mitteilte. Einige der halbstarken oder erwachsenen Jungtiere der Vorjahre würden dann mitunter über hunderte Kilometer weit wandern, um einen Partner zu finden oder um sich ein Gebiet zu suchen, wo sie sesshaft werden können. Deshalb häufen sich in dieser Zeit z. B. auch Meldungen über Wolfssichtungen in Regionen, in denen es noch keine bestätigten Wolfsterritorien gibt, so zum Beispiel in den südlichen Landkreisen Sachsens, wie dem Erzgebirgskreis oder dem Landkreis Zwickau (das LfULG berichtete).
Treffen die Wölfe auf ihrer Wanderschaft auf unzureichend geschützte Nutztiere, sind diese für sie eine leichtere Beute als wildlebende Huftiere, die zu ihrem natürlichen Beuteschema gehören. Jeder Tierhalter sollte deshalb die Schutzmaßnahmen für seine Weidetiere überprüfen und Schwachstellen beseitigen. Herdenschutzmaßnahmen garantieren zwar keinen hundertprozentigen Schutz, können jedoch Übergriffe durch den Wolf effektiv reduzieren. Einen wirksamen Schutz bieten stromführende Zäune mit einer Höhe von 100 bis 120 Zentimetern. Ein schmerzhafter Stromschlag schreckt den Wolf in der Regel ab. Es sollte deshalb auf eine ausreichende Spannung von 4.000 Volt und auf eine gute Erdung geachtet werden.
Beim Zaunbau ist es wichtig, dass die Höhe über die gesamte Koppellänge eingehalten wird. Außerdem dürfen die Umzäunungen keine Durchschlupfmöglichkeiten am Boden bieten und alle Seiten der Koppeln müssen geschlossen sein. Ebenso müssen offene Gräben oder Gewässer ausgekoppelt werden, weil sie für Wölfe kein Hindernis darstellen.
Bei Wildgattern ist besonders auf einen wirksamen Schutz vor dem Untergraben der Umzäunung durch den Wolf zu achten. Eine zusätzlich angebrachte Zaunschürze aus Knotengeflecht an der Außenseite des Zauns kann dies bewirken oder wenn bodennahe stromführende Drahtlitzen verwendet werden.
Präventive Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe können sich Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ fördern lassen. Der Fördersatz liegt in Sachsen bei 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Für alle Tierhalter gilt: Werden bei der täglichen Kontrolle tote oder verletzte Nutztiere vorgefunden und besteht die Vermutung, dass ein Wolf der Verursacher sein könnte, sollte die Meldung des Schadens zeitnah, innerhalb von 24 Stunden bei der Fachstelle Wolf eingehen.
Für die Meldung von Nutztierrissen sowie toten, verletzten oder auffälligen Wölfen in Sachsen steht für alle Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz rund um die Uhr eine kostenlose Hotline zur Verfügung: 0800 555 0 666. Für unterdrückte Rufnummern ist diese Nummer gesperrt.