Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen erlassen

Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot von öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden, in Kraft. Diese Maßnahme ist erforderlich, da sich der neuartige Coronavirus zunehmend auch in Deutschland ausbreitet.

 

Die am 04.03.2020 erlassene Allgemeinverfügung wird damit aufgehoben.

 

Landrat Michael Geisler bedankt sich bei allen, die bisher ihre Veranstaltungen angezeigt und entsprechend der Empfehlung Teilnehmerlisten ihrer Gäste erstellt haben. „Die gute Qualität der Anträge und eingereichten Übersichten zeigt mir das große Verständnis unserer Bevölkerung für diese Maßnahmen.“, so der Landrat.

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