Sachsen setzt Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen vorerst bis 5. April aus

Verkehrsminister Dulig: „Wir kommen unserer Verantwortung als wichtiges Transitland nach.“

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus werden verschiedene Waren in ganz Europa in stärkerem Maße als gewöhnlich nachgefragt. Gleichzeitig sieht sich nicht nur der Handel in der Pflicht, die Verfügbarkeit des vollen Warensortiments zu garantieren. Um das zu gewährleisten, sind auch effiziente Lieferketten sowohl auf den europäischen Transportrouten als auch auf denen des Freistaates Sachsen erforderlich.

Sachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig: „Wir entsprechen gern der Bitte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die bestehenden zeitlichen Fahrverbote zu überprüfen. Das SMWA wird nun zunächst bis einschließlich 5. April 2020 das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aufheben.«

Minister Dulig hat heute das Landesamt für Straßenbau und Verkehr und das Innenministerium, welches für Kontrollen auf Autobahnen zuständig ist, informiert, dass das Sonntagsfahrverbot bereits ab diesem Sonntag, 15. März 2020, temporär ausgesetzt wird. „Mit dieser Maßnahme kommt Sachsen seiner Verantwortung als wichtiges Transitland nach«, betont Dulig. „Durch den Freistaat führen Autobahnen mit gesamteuropäischer Bedeutung – die A4 von und nach Polen sowie die A17 von und nach Tschechien.“

Einer Forderung aus der Wirtschaft wird hingegen das SMWA nicht nachkommen: Die Regelung der Lenk- und Ruhezeiten für Lastkraftwagenfahrer bleibt unangetastet. Martin Dulig: „Die Ruhezeiten der Lkw-Fahrer haben etwas mit dem individuellen Arbeitsschutz zu tun und sind relevant für die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.“

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