Am Wochenende wurde das hochpathogene Geflügelpestvirus bei einer Reiherente in Sachsen nachgewiesen. Der Freistaat Sachsen hat ein generelles Aufstallungsgebot von Geflügel – unabhängig von Risikogebieten – erlassen.
Folgende Maßnahmen werden gefordert:
Sämtliches Geflügel ist ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
Alle Geflügelhalter im Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge, die ihre Haltung noch nicht beim Landratsamt angezeigt haben, werden aufgefordert dies unverzüglich nachzuholen. Halter von bereits angezeigten Haltungen werden aufgefordert, die gehaltene Anzahl der Tiere beim Landratsamt zu aktualisieren, falls erforderlich.
Weiterhin wird darum gebeten, tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel dem Amt für Verbraucherschutz im Landratsamt zu melden.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Verbraucherschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de