AllgemeinverfĂĽgung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen erlassen
Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene AllgemeinverfĂĽgung zum Verbot von öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden, in Kraft. Diese MaĂźnahme ist erforderlich, da […]