Mit sinkenden Infektionszahlen sind weitere Lockerungsschritte fĂŒr Schulen Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht eine neue Schul- und KitabetriebseinschrĂ€nkungsverordnung des Kultusministeriums vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.
Danach fĂ€llt die Maskenpflicht fĂŒr SchĂŒler und Schulpersonal im SchulgebĂ€ude weg, wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Das Tragen eine FFP 2-Maske oder medizinischen Maske wird jedoch empfohlen. Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet bleiben.
Ferner sind inlĂ€ndische Schulfahrten ab dem 14. Juni auch wieder möglich, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet. »Ich halte die Lockerungsschritte nicht nur fĂŒr verantwortbar, sondern fĂŒr zwingend geboten. Kinder und Jugendliche haben unter dem Lockdown sehr gelitten. Damit muss jetzt Schluss sein«, so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz.
Die Verordnung gilt ab dem am 14. Juni und bis zum 30. Juni 2021.
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Oberhalb eines Inzidenzwertes von 100 gilt nach wie vor die Bundesnotbremse nach dem Infektionsschutzgesetz. Es bleibt zudem bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche fĂŒr den Zutritt in Schulen – unabhĂ€ngig von der Inzidenz.
Die Schul- und KitabetriebseinschrĂ€nkungsverordnung ist notwendig, weil die Regeln fĂŒr den Schul- und Kitabetrieb nicht mehr ĂŒber die Corona-Schutz-Verordnung des Sozialministeriums vorgegeben werden.
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Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Kultus