Mit sinkenden Infektionszahlen sind weitere Lockerungsschritte für Schulen Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht eine neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung des Kultusministeriums vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.
Danach fällt die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude weg, wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Das Tragen eine FFP 2-Maske oder medizinischen Maske wird jedoch empfohlen. Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet bleiben.
Ferner sind inländische Schulfahrten ab dem 14. Juni auch wieder möglich, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet. »Ich halte die Lockerungsschritte nicht nur für verantwortbar, sondern für zwingend geboten. Kinder und Jugendliche haben unter dem Lockdown sehr gelitten. Damit muss jetzt Schluss sein«, so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz.
Die Verordnung gilt ab dem am 14. Juni und bis zum 30. Juni 2021.
Oberhalb eines Inzidenzwertes von 100 gilt nach wie vor die Bundesnotbremse nach dem Infektionsschutzgesetz. Es bleibt zudem bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Zutritt in Schulen – unabhängig von der Inzidenz.
Die Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung ist notwendig, weil die Regeln für den Schul- und Kitabetrieb nicht mehr über die Corona-Schutz-Verordnung des Sozialministeriums vorgegeben werden.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus