Wegen Überschreitung des 100er Wertes bei der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen müssen die Kindertageseinrichtungen in den Landkreisen Görlitz, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Kreisfreien Stadt Chemnitz ab Montag wieder geschlossen werden. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz verständigt. Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Leipzig können hingegen weiterhin geöffnet bleiben. Der Landkreis hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Infektionszahlen von Hotspots außerhalb der Kitas ausgehen. Damit greift ein Ausnahmetatbestand aus der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung.
Für die nachfolgende Corona-Schutz-Verordnung ist in diesem Punkt eine Änderung angedacht. Derzeit ist geplant, mit einer Ausweitung der Testpflicht auf zweimal pro Woche auch auf das Kita-Personal die Öffnung der Kitas nach Ostern am 6. April zu ermöglichen. Die nächste Corona-Schutz-Verordnung soll nach der Anhörung am kommenden Montag beschlossen werden.
Laut aktueller Corona-Schutz-Verordnung müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Werktagen unterschritten wird. Von der notwendigen Schließung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der Schließung abgesehen werden, wenn bereits ein Rückgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lässt.