Wegen Ăberschreitung des 100er Wertes bei der Sieben-Tage-Inzidenz an fĂŒnf aufeinanderfolgenden Werktagen mĂŒssen die Kindertageseinrichtungen in den Landkreisen Görlitz, Mittelsachsen und SĂ€chsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Kreisfreien Stadt Chemnitz ab Montag wieder geschlossen werden. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz verstĂ€ndigt. Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Leipzig können hingegen weiterhin geöffnet bleiben. Der Landkreis hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Infektionszahlen von Hotspots auĂerhalb der Kitas ausgehen. Damit greift ein Ausnahmetatbestand aus der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung.
FĂŒr die nachfolgende Corona-Schutz-Verordnung ist in diesem Punkt eine Ănderung angedacht. Derzeit ist geplant, mit einer Ausweitung der Testpflicht auf zweimal pro Woche auch auf das Kita-Personal die Ăffnung der Kitas nach Ostern am 6. April zu ermöglichen. Die nĂ€chste Corona-Schutz-Verordnung soll nach der Anhörung am kommenden Montag beschlossen werden.
Laut aktueller Corona-Schutz-Verordnung mĂŒssen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fĂŒnf Werktagen andauernd ĂŒberschritten wird. Der PrĂ€senzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fĂŒnf Werktagen unterschritten wird. Von der notwendigen SchlieĂung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Ăberschreiten des maĂgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten rĂ€umlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurĂŒckzufĂŒhren ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der SchlieĂung abgesehen werden, wenn bereits ein RĂŒckgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lĂ€sst.