Click & Collect ab 15. Februar in Sachsen möglich

Ab kommenden Montag (15. Februar) dĂŒrfen HĂ€ndler in Sachsen den click & collect-Service wieder anbieten. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im GeschĂ€ft abgeholt werden. Das hat das sĂ€chsische Kabinett auf seiner heutigen Sitzung beschlossen. Grundlage sind die weiter sinkenden Inzidenzwerte im Freistaat.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Ich bin sehr froh, dass wir diese Entscheidung heute treffen konnten. Es ist mir absolut bewusst, dass die Öffnung dieses Verkaufskanals fĂŒr die lokalen HĂ€ndler immens wichtig ist. Deshalb habe ich mich auch dafĂŒr eingesetzt und bitte Sie: UnterstĂŒtzen Sie Ihre lokalen HĂ€ndler!«

In Sachsen, das lange Zeit die höchste Corona-Inzidenz im Bundesgebiet hatte, ĂŒberwog bisher die BefĂŒrchtung, dass es zu mehr Begegnungen und Kontakten oder gar Schlangenbildung kommt. Mit den niedrigeren Ansteckungszahlen ist die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die GesundheitsĂ€mter besser möglich und das ist die Voraussetzung fĂŒr das Abholen bestellter Ware in GeschĂ€ften. DafĂŒr wird die SĂ€chsische Corona-Schutzverordnung angepasst, die am 15. Februar in Kraft tritt.

Öffnen dĂŒrfen die von der Schließung betroffenen GeschĂ€fte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren mĂŒssen vorab telefonisch oder ĂŒber Onlineangebote angeboten werden.
Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der AußentĂŒr oder ĂŒber ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in LadengeschĂ€ften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von WarteplĂ€tzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden mĂŒssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind.
Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.

Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


Doch damit werden die EinzelhĂ€ndler nicht unbedingt unterstĂŒtzt. Ein auf diese Art durchgefĂŒhrter Kauf zĂ€hlt zum Fernabsatz und damit hat der Kunde ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht.
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