Ab kommenden Montag (15. Februar) dürfen Händler in Sachsen den click & collect-Service wieder anbieten. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Das hat das sächsische Kabinett auf seiner heutigen Sitzung beschlossen. Grundlage sind die weiter sinkenden Inzidenzwerte im Freistaat.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Ich bin sehr froh, dass wir diese Entscheidung heute treffen konnten. Es ist mir absolut bewusst, dass die Öffnung dieses Verkaufskanals für die lokalen Händler immens wichtig ist. Deshalb habe ich mich auch dafür eingesetzt und bitte Sie: Unterstützen Sie Ihre lokalen Händler!«
In Sachsen, das lange Zeit die höchste Corona-Inzidenz im Bundesgebiet hatte, überwog bisher die Befürchtung, dass es zu mehr Begegnungen und Kontakten oder gar Schlangenbildung kommt. Mit den niedrigeren Ansteckungszahlen ist die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter besser möglich und das ist die Voraussetzung für das Abholen bestellter Ware in Geschäften. Dafür wird die Sächsische Corona-Schutzverordnung angepasst, die am 15. Februar in Kraft tritt.
Öffnen dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden.
Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind.
Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Doch damit werden die Einzelhändler nicht unbedingt unterstützt. Ein auf diese Art durchgeführter Kauf zählt zum Fernabsatz und damit hat der Kunde ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht.
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