Das vom 11. bis 13. September 2020 geplante Windbergfest findet nicht statt. Das hat die Stadtverwaltung in dieser Woche gemeinsam mit den beteiligten Partnern entschieden. Grundlage für die Absage des Stadtfestes bildet die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020.
Beim Windbergfest als eines der größten Volksfeste in Ostsachsen handelt es sich um eine jährliche Großveranstaltung, bei der an den drei Festtagen insgesamt mehr als 30.000 Besucher verzeichnet werden. Nach den Regelungen der Verordnung steht fest, dass keine geeigneten Maßnahmen getroffen werden können, um das Risiko der Übertragung einer Infektion auf dem Windbergfest zu verringern.
„Wir mussten daher schweren Herzens festlegen, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Wir haben uns diese Entscheidung wahrlich nicht leicht gemacht und – im Bewusstsein, wie schwer es wirtschaftlich für die Beteiligten ist – bis zur letzten Minute gehofft. Aber letztlich sind wir hier als Veranstalter für die Gesundheit vieler tausend Menschen verantwortlich“, erklärt Oberbürgermeister Uwe Rumberg. Mit dem zu erwartenden Besucherandrang und den Gegebenheiten auf dem Festgelände und im Festzelt ist die Einhaltung von Mindestabständen und einschlägigen Hygienevorschriften sowie eine Kontaktnachverfolgung illusorisch oder wäre mit so grundlegenden Einschränkungen verbunden, dass der Charakter eines Volksfestes verloren gehen würde. Darüber hinaus würde der Organisations- und Überwachungsaufwand unverhältnismäßig um ein Vielfaches steigen.
„Bei aller Wehmut, die diese Entscheidung mit sich bringt, schauen wir in die nahe Zukunft. So werden wir am 1. Oktober 2020, am 99. Geburtstag der Stadt Freital, den Auftakt für unser Festjahr 2021 zum 100-jährigen Bestehen unserer Kommune geben. Dieses Jahr hält viele Höhepunkte bereit“, so Oberbürgermeister Uwe Rumberg. So wird das Windbergfest bereits vom 7. bis 9. Mai 2021 gefeiert. Vom 10. bis 12. September 2021 steigt mit dem 30. Tag der Sachsen das größte Volks- und Heimatfest des Freistaates in Freital. Und am 1. Oktober 2021 findet dann die große Geburtstagsparty zum 100. Stadtgeburtstag statt, um nur einige Beispiele aus dem vielfältigen Programm zu nennen, welches vom Januar bis Dezember 2021 die Freitaler und Gäste zum gemeinsamen Feiern einlädt.
Weitere Informationen zur derzeitigen Lage
Entsprechend der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020 sind Großveranstaltungen mit Publikum mit einer Besucherzahl von mehr als 1 000 Personen zunächst bis zum 31. Oktober 2020 untersagt. Abweichend davon dürfen diese ab dem 1. September 2020 nur dann stattfinden, wenn eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung durch Erhebung und Speicherung von Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs möglich ist und die Hygieneregelungen in Umsetzung eines von der zuständigen kommunale Behörde genehmigten Hygienekonzeptes eingehalten werden. Ein solches wäre vor dem Hintergrund zu erstellen, dass jeder anlässlich der Corona-Pandemie weiterhin angehalten wird, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes, der Partnerin oder dem Partner sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten und sind weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung zu beachten (Kontaktbeschränkung). Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, einschließlich Arbeitsstätten. Weiterhin wird dringend empfohlen, bei Kontakten im öffentlichen Raum, insbesondere mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes.
Quelle: Stadt Freital