Mit den ab 4. Mai 2020 geltenden Regelungen im Freistaat Sachsen hinsichtlich der Corona-Pandemie ist eine Öffnung von Spieplätzen, Bibliotheken und Museen wieder möglich. Die Stadt Freital macht ihre Einrichtungen demgemäß wieder für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich.
Die über 40 kommunalen Spiel- und Bolzplätze werden seit Montagvormittag schrittweise wieder geöffnet und die Absperrungen entfernt. Für die Benutzung der Anlagen gelten vor allem hinsichtlich der Hygiene besondere Gebote bzw. Verbote. Auf diese wird mit einem Schild vor Ort hingewiesen. Dringend empfohlen wird, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eltern und verantwortliche Aufsichtspersonen werden gebeten, unbedingt auf die Einhaltung der Regelungen zu achten. Eine Kontrolle seitens des Ordnungsamtes findet stichprobenartig statt.
Ab Dienstag, dem 5. Mai (Bibliothek City-Center) bzw. Mittwoch, dem 6. Mai 2020 (Zweigestelle Zauckerode) werden die Bibliotheken wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, sind Einschränkungen im Betrieb und neue Verhaltensregeln notwendig. Von Montag bis Freitag besteht zu den üblichen Öffnungszeiten die Möglichkeit zur Medienausleihe und zur Rückgabe. Die Öffnung der Bibliotheken erfolgt mit Zugangsbeschränkung. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 15 Minuten. Die Anzahl der Besucher wird in der Hauptbibliothek auf 40 und in Zauckerode auf 10 Personen begrenzt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Alle weiteren regulären Dienstleistungen unterliegen dem Prinzip der Kontaktminimierung.
Bei den Städtischen Sammlungen kann ein Großteil der Ausstellungen wieder für den Besucherverkehr öffnen. Dies betrifft vorerst das Schloss (EG, 1.OG), die Städtische Kunstsammlung, die Stiftung Friedrich Pappermann, die Sonderausstellung Max Klinger bis 1. Juni 2020, die Bergbauschauanlage, das Schulhistorische Kabinett. Die Öffnung erfolgt unter strengen hygienischen Vorgaben. So ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Die Maßgaben durch das Personal bzw. die Ausschilderungen sind unbedingt zu beachten.
Das Besucherbergwerk „Tagesstrecke Oberes Revier“ bleibt bis auf weiteres geschlossen, da die gesetzlichen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können. Führungen und andere gemeinschaftliche Veranstaltungen (Konzerte, Eröffnungen u. ä.) können im Museum ebenfalls nicht realisiert werden.
Ab 4. Mai 2020 dürfen Sportvereine Außensportanlagen unter Auflagen wieder nutzen. Die Stadt Freital wird die Öffnung der Anlagen entsprechend ermöglichen und die Vereine auffordern, beim Sportbetrieb die Einhaltung der gebotenen Maßnahmen sicherzustellen. Alle anderen Sportstätten bleiben weiterhin geschlossen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung ändert sich auch der Anspruch auf Betreuung oder Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen. Die Stadt stellt dies in ihren Einrichtungen entsprechend sicher. Die aktuelle Liste der systemrelevanten Berufe bzw. Anspruchsberechtigten sowie ein Formular für den Arbeitgeber sind auf der Internetseite der Stadt Freital abrufbar. Betreuungsangebote in der Kindertagespflege sind ab dem 4. Mai 2020 ebenfalls wieder möglich, wie auch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Für Fragen rund um das Thema Coronavirus und den damit verbundenen Maßnahmen in Freital steht weiterhin das Bürgertelefon unter Telefon 0351 6476-327 zur Verfügung. Gesprächszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Allgemeine Fragen zum Dienstbetrieb der Stadtverwaltung und Anliegen an die Ämter werden nach wie vor vom Bürgerbüro (Tel. 0351 6476-300) oder der Rathausinfo (Tel. 0351 6476-0) beantwortet.
Alle Informationen und Hinweise zum Virus und den Maßnahmen in der Stadt Freital gibt es ständig aktualisiert auch auf www.freital.de/coronavirus.
Quelle: Stadt Freital