FĂŒr die Stadt Freital gilt ab sofort eine Haushaltssperre. DarĂŒber hat OberbĂŒrgermeister Uwe Rumberg gestern Abend den Ăltestenrat informiert. âEs ist ein Schritt, der uns sicher nicht leicht fĂ€llt, der aber angesichts der Verantwortung fĂŒr die uns anvertrauten Steuergelder und die Finanzlage der Stadt absolut notwendig ist. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen MaĂnahmen sowie wirtschaftlichen Folgen muss mit erheblichen Mindereinnahmen oder EinnahmeausfĂ€llen im stĂ€dtischen Haushalt gerechnet werdenâ, so der OberbĂŒrgermeister. Nach derzeitiger EinschĂ€tzung der Finanzverwaltung sind allein im Bereich der Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2020 MinderertrĂ€ge in Höhe von mindestens 2,8 Millionen Euro zu erwarten. DarĂŒber hinaus werden sich in Folge der aktuellen Corona-Pandemie weitere finanzielle Auswirkungen auf den stĂ€dtischen Haushalt fĂŒr 2020 sowie Folgejahre ergeben, deren Höhe bzw. Umfang derzeit noch nicht abschlieĂend eingeschĂ€tzt werden können.|
Das Gesamtvolumen der haushaltswirtschaftlichen Sperre liegt aktuell bei rund einer Million Euro und betrifft den gesamten Ergebnishaushalt. In der Mehrzahl der FĂ€lle wurden die verfĂŒgbaren Budgets teilweise, in einigen FĂ€llen komplett gesperrt. GrundsĂ€tzlich können aber alle gesetzlich geforderten oder vertraglich gebundenen Leistungen erfĂŒllt sowie der Dienstbetrieb sichergestellt werden. Investitionsvorhaben, mit deren Realisierung bereits begonnen wurde oder die zur ErfĂŒllung gesetzlicher Vorgaben notwendig sind, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, können ebenso weiter umgesetzt werden. Dies gilt auch fĂŒr Investitionsvorhaben, fĂŒr die Zuwendungen Dritter bereits bewilligt wurden oder deren Bewilligung im Haushaltsjahr 2020 zu erwarten ist. Inwieweit neue Vorhaben begonnen werden, ist im Einzelfall zu prĂŒfen.
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Halbjahresberichtes ĂŒber den Haushaltsvollzug 2020 zum Stichtag 31. Juli 2020 wird im August 2020 ĂŒber die Notwendigkeit einer vollstĂ€ndigen oder teilweisen Aufrechterhaltung der Haushaltssperre entschieden.
Quelle: Stadt Freital