Sperrung Parkplatz zum Rabenauer Grund

Gemäß Festlegung des Landrates sperrt die Stadt Freital den oberen Parkplatz „An der Kleinbahn“ gegenüber Weißeritz Park ab Sonnabend, dem 4. April 2020 und bis auf Widerruf. Für Kunden des Weißeritz Parkes steht weiterhin der Kundenparkplatz am Einkaufscenter zur Verfügung. Mitarbeiter und Angestellte der Verkaufseinrichtungen des Weißeritz Parkes dürfen weiterhin den oberen Parkplatz nutzen und erhalten dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Die Sperrung geschieht in Konsequenz der derzeitigen Regelungen des Freistaates Sachsen zu Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Der Aufenthalt im Freien sollte nur im wohnlichen Umfeld erfolgen. Die Sperrung des Parkplatzes ist demnach ein Beitrag, um den touristischen Verkehr – hier konkret rund um das Ausflugsgebiet Rabenauer Grund – einzudämmen.|
Die weiteren kommunalen Parkplätze in Freital sind von der Regelung nicht betroffen und bleiben geöffnet. Die Wanderparkplätze am Windberg fallen nicht in die städtische Zuständigkeit. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass auch die Forstbehörden Sperrungen veranlassen und diese Parkplätze nicht nutzbar sind.

Verstöße können eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat darstellen. Seitens des Landratsamtes wird eindringlich darauf hingewiesen, dass mit einer Strafanzeige rechnen muss, wer sich ohne dringlichen Grund außerhalb seiner wohnnahen Umgebung im Landkreis im Freien aufhält. „Wohnortnähe“ wird als der unmittelbare Bereich am gemeldeten Hauptwohnsitz definiert.

Alle Informationen und Hinweise zum Virus und den Maßnahmen in der Stadt Freital gibt es ständig aktualisiert auf www.freital.de/coronavirus.

 

 

Quelle: Stadt Freital

FRM-TV

Kostenfrei
Ansehen