GemÀà Festlegung des Landrates sperrt die Stadt Freital den oberen Parkplatz âAn der Kleinbahnâ gegenĂŒber WeiĂeritz Park ab Sonnabend, dem 4. April 2020 und bis auf Widerruf. FĂŒr Kunden des WeiĂeritz Parkes steht weiterhin der Kundenparkplatz am Einkaufscenter zur VerfĂŒgung. Mitarbeiter und Angestellte der Verkaufseinrichtungen des WeiĂeritz Parkes dĂŒrfen weiterhin den oberen Parkplatz nutzen und erhalten dafĂŒr eine Ausnahmegenehmigung.
Die Sperrung geschieht in Konsequenz der derzeitigen Regelungen des Freistaates Sachsen zu AusgangsbeschrĂ€nkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Der Aufenthalt im Freien sollte nur im wohnlichen Umfeld erfolgen. Die Sperrung des Parkplatzes ist demnach ein Beitrag, um den touristischen Verkehr â hier konkret rund um das Ausflugsgebiet Rabenauer Grund – einzudĂ€mmen.|
Die weiteren kommunalen ParkplÀtze in Freital sind von der Regelung nicht betroffen und bleiben geöffnet. Die WanderparkplÀtze am Windberg fallen nicht in die stÀdtische ZustÀndigkeit. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass auch die Forstbehörden Sperrungen veranlassen und diese ParkplÀtze nicht nutzbar sind.
VerstöĂe können eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat darstellen. Seitens des Landratsamtes wird eindringlich darauf hingewiesen, dass mit einer Strafanzeige rechnen muss, wer sich ohne dringlichen Grund auĂerhalb seiner wohnnahen Umgebung im Landkreis im Freien aufhĂ€lt. âWohnortnĂ€heâ wird als der unmittelbare Bereich am gemeldeten Hauptwohnsitz definiert.
Alle Informationen und Hinweise zum Virus und den MaĂnahmen in der Stadt Freital gibt es stĂ€ndig aktualisiert auf www.freital.de/coronavirus.
Quelle: Stadt Freital