Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat aufgrund der Weisung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Absage der Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen sowie sonstigen kommunalen Wahlen vom 24.03.2020 am 31.03.2020 die für den 26. April 2020 festgesetzte Bürgermeisterwahl in der Stadt Tharandt abgesagt und die Durchführung der Nachwahlen frühestens am 20. September 2020 angeordnet. Den Wahltermin bestimmt der Stadtrat.
Begründet wird dieser Schritt damit, dass durch die Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt anlässlich der Corona-Pandemie bestehenden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit der Wähler und Wahlbewerber nicht ausgeschlossen ist, dass es zu einer Ergebnisverzerrung kommen kann, wenn durch die im Interesse der Pandemiebekämpfung notwendigen eindringlichen Appelle aller öffentlichen Stellen, zuhause zu bleiben und soziale Kontakte zu meiden, größere Zahlen von Wahlberechtigten von ihrem (Brief-) Wahlrecht keinen Gebrauch machen. Zudem sind derzeit die Möglichkeiten der Wahlbewerber zum Wahlkampf und damit die Möglichkeiten der Wahlberechtigten, mit den Wahlbewerbern und Wahlvorschlagsträgern ins Gespräch zu kommen und sich zu ihren politischen Ziele zu informieren, faktisch unterbunden.
Wahlkampfveranstaltungen sind seit dem 19. März 2020 untersagt. Durch die seit dem 22. März 2020 angeordneten Ausgangsbeschränkungen ist es den Wahlvorschlagsträgern weder möglich, durch ihre ehrenamtlichen Helfer im Straßenbild zu plakatieren noch Wahlinfomaterial in die Haushalte zu verteilen. Damit wird es den Wahlberechtigten massiv erschwert, sich sachgerecht zu informieren, so dass ihr Recht, am Wahltag ihrem demokratischen Willen in freier Selbstverantwortung durch ihre Stimmabgabe Ausdruck zu verleihen, in ggfls. ergebnisverzerrender Weise eingeschränkt wird. Eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist damit nicht möglich.