Der 586. Dresdner Striezelmarkt soll in diesem Jahr vom 26. November bis 24. Dezember 2020 stattfinden. Am 5. MĂ€rz rief die Landeshauptstadt HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler auf, ihre Zulassung bis zum 2. April 2020 zu beantragen. Aufgrund der besonderen allgemeinen und wirtschaftlichen Situation im Zeichen der Corona-Pandemie und der in diesem Zusammenhang staatlich verfĂŒgten MaĂnahmen, verlĂ€ngert die Stadtverwaltung Dresden die Bewerbungsfrist bis zum 4. Mai 2020 (Posteingang bei der Landeshauptstadt). Die bisher verwendeten Antragsformulare behalten Ihre GĂŒltigkeit und die AntragsformalitĂ€ten bleiben vollumfĂ€nglich unberĂŒhrt bestehen. Die Antragsunterlagen können auch weiterhin unter www.dresden.de/maerkte abgerufen werden.
Folgende abweichende Verfahrensregelungen ausschlieĂlich fĂŒr den Striezelmarkt 2020
Nach der DurchfĂŒhrung des HĂ€ndlerauswahlverfahrens werden die Zuweisungsbescheide wie gewohnt ausgereicht werden. Die Zuweisungen werden jedoch mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, dass der Markt tatsĂ€chlich durchgefĂŒhrt wird. Die MarktgebĂŒhr entsteht gemÀà §4 Absatz 1 MarktgebĂŒhrensatzung mit Bekanntgabe des Zuweisungsbescheides. Diese GebĂŒhr wird am 31. Dezember 2020 fĂ€llig, also erst nach DurchfĂŒhrung des Striezelmarktes.
Quelle: Stadt Dresden