Ab 23. März tritt die neue Allgemeinverfßgung des Freistaat Sachsens in Kraft.
Hier die Eckpunkte:
⢠Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.
⢠Untersagt wird der Besuch in Alten-und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreutenWohngemeinschaften und Wohngruppenmit Menschen mit Behinderungen
⢠Im Ăbrigen istjeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen auĂerhalb der AngehĂśrigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nĂśtiges Minimum zu reduzieren. Wo immer mĂśglich,ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.
⢠Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern1 und 3 dieser Verfßgung gemäà § 75 Abs.1 Nr. 1 IfSG wird ausdrßcklich hingewiesen
⢠Diese AllgemeinverfĂźgung tritt am23.März 2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 5. April 2020, 24.00 Uhr,auĂer Kraft.
Hier ist die AllgemeinverfĂźgung im vollen Wortlaut: