Widerruf der Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen, Schließung von Einrichtungen, Gaststätten und Hotels

Auf Grund einer Mitteilung der Staatsregierung, abweichende Regelungen von den bisher von uns erlassenen Maßnahmen treffen zu wollen, teilen wir hiermit mit, dass unsere Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen, Schließung von Einrichtungen, Gaststätten und Hotels aufgehoben wird. Die Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen vom 11.03.2020 behält Gültigkeit bis 18.03.2020 24 Uhr.

Damit vermeiden wir die Kollision verschiedener Regelungsinhalte.

Der Freistaat hat nach unserer Kenntnis bereits am Freitag eine Rechtsverordnung erlassen, die morgen in Kraft treten soll.

Am morgigen Tag wird auf Grundlage dieser Rechtsverordnung eine neue Allgemeinverfügung des Freistaates zu den o.g. Themen erwartet.

Die Reglungsinhalte können Sie auf www.sachsen.de nachlesen.

Wir bedanken uns für das gute Zusammenwirken bisher und verweisen bei Fragen auf die staatlichen Ämter und Behörden.

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