Allgemeinverfügung des Landkreises zur Eindämmung des Coronavirus

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ergreift weitere Maßnahmen, die zur Eindämmung des Coronavirus beitragen sollen. Mit Wirkung ab 05.03.2020 wird eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach ab sofort alle Veranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 100 Personen beim Verwaltungsstab des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anzuzeigen sind.

Dabei sind neben der Art der Veranstaltung auch der Veranstalter, Veranstaltungsort und –zeit und die die erwartete Teilnehmerzahl anzugeben. Die Informationen müssen schriftlich persönlich, per Post oder per E-Mail bei folgender Adresse eingereicht werden.

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verwaltungsstab
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

E-Mail: verwaltungsstab@landratsamt-pirna.de

Bei der geplanten Veranstaltung ist es unerheblich, ob diese in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel stattfinden sollen. Da die Risiken nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß sind, wird seitens des Verwaltungsstabes des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sorgfältig abgewägt, inwieweit diese abzulehnen oder zu beauflagen ist.

CORONA-Allgemeinverfügung

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