Am Sonntag (20. Oktober 2019) waren die Einsatzkräfte gerade wieder vom Bundespolizeirevier Breitenau in Richtung Bundesautobahn 17 unterwegs. Just in dem Moment geriet ein einfahrender PKW Audi A3, auf den Rastplatz „Am Heidenholz“, in den Blick der Bundespolizeibeamten.
Der Fahrer wechselte soeben die angebrachten niederländischen Kennzeichen und ersetzte diese durch tschechische Kennzeichentafeln. Eine umgehend durchgeführte Kontrolle des Fahrers war somit erforderlich.
Der polnische Staatsangehörige (26 Jahre) war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die niederländischen Kennzeichen waren ursprünglich für das Fahrzeug ausgegeben, jedoch wurde der PKW bereits im April 2019 abgemeldet. Die neu angebrachten tschechischen Kennzeichen waren im September 2019 im polizeilichen Fahndungssystem zur Eigentumssicherung ausgeschrieben.
Im Rahmen der Fahrzeugdurchsuchung wurden weitere Kennzeichentafeln aufgefunden, welche auf Lettland und Polen als Ausgabestaaten verwiesen. Der Pole musste seine „Neuzulassung des Fahrzeuges“ beenden und wurde in Polizeigewahrsam genommen.
Die weiteren Ermittlungen werden durch die Polizei des Freistaates Sachsen geführt.
Fünf Stunden später leiteten die Bundespolizeibeamten ein Taxi mit tschechischer Zulassung, nebst Insassen, zur Fahndungsüberprüfung zum Rastplatz „Am Heidenholz“ ab.
Der Taxifahrer hatte eine Familie aus Georgien (33, 32 und 6 Jahre) als Mitreisende im Fahrzeug. Im Rahmen der polizeilichen Einreisebefragungen stellte sich heraus, dass die Georgier die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht erfüllten und in der Folge Asylbegehren für sich stellten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen bei der Bundespolizei erfolgte ihre Weiterleitung zur zuständigen Behörde nach Dresden.