18.000 EUR Ersatzfreiheitsstrafe verhängt

Bereits am 4. Oktober 2019, in den Nachtstunden, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 Insassen in einem Reisebus.

In Bus befand sich neben den weiteren Insassen, ein georgischer Staatsangehöriger (29 Jahre), als Mitreisender.

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde bekannt, dass der Mann aus Georgien die Einreisevoraussetzungen für das Bundesgebiet nicht erfüllte. Weiterhin ergab die Überprüfung, dass gegen ihn bereits ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland bis 2022 bestand. Der Georgier war unter anderem wegen Betruges und Urkundenfälschung bei den Staatsanwaltschaften in Heilbronn, Gera und Nürnberg bereits aktenkundig erfasst. Aufgrund der kriminellen Handlungen im Bundesgebiet hatte der Gesuchte, noch am selben Tag, einen Termin bei Gericht.

Nach Anregung durch die Bundespolizei erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Pirna die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens am Amtsgericht Pirna. Der georgische Staatsangehörige wurde zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt. Ferner verhängte die Justiz gegen den Verurteilten eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 EUR. Auch nach Zahlung der Geldstrafe darf er nicht in das Bundesgebiet bis Oktober 2023 einreisen.

Nach Abschluss des beschleunigten Verfahrens erfolgte die Zurückschiebung des Georgiers nach Tschechien.

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