Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel haben am Wochenende bei ihren grenznahen Kontrollen erneut verbotene und nicht zugelassene Pyrotechnik sichergestellt. Bereits die Tage zuvor stellten die Bundespolizisten bei ihren Kontrollen diverse Feuerwerkskörper sicher.
Am Samstag überprüften die Einsatzkräfte der Bundespolizei im Bereich Schmilka einen 23-jährigen Deutschen. Im Kofferraumes seines Fahrzeuges fanden die Bundespolizisten insgesamt 70 Stück verbotener und nicht zugelassener Pyrotechnik auf. Die aufgefundene Pyrotechnik hatte eine Explosivmasse von ca. 530 Gramm mit einem Gesamtbruttogewicht von ca. 2000 Gramm. Die Feuerwerkskörper wurden daraufhin sichergestellt und an den Entschärfungsdienst der Bundespolizeidirektion Pirna übergeben.
Bei einem 38-jährigen Deutschen fanden die Beamten am Tag darauf im Bereich Schmilka eine kleinere Menge nicht zugelassener Feuerwerkskörper (8 Stück) auf.
Gegen beide Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Bei den festgestellten Feuerwerkskörpern handelte es sich zum Teil um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik und um Feuerwerkskörper der „Kategorie 3“, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.
Aus diesem Grund weist die Bundespolizei daraufhin:
Schützen Sie ihre Gesundheit und die der Anderen! Nicht konformitätsbewertete oder nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind gefährlich und können zu ernsthaften Verletzungen führen.
Machen Sie sich nicht strafbar! Der Besitz und die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten.