Sachsens Feuerwehren erhalten in diesem Jahr zusÀtzlich 19 Millionen Euro

Wöller: „Gesamt-Etat erhöht sich auf insgesamt 40 Millionen Euro.“

Der Freistaat unterstĂŒtzt die sĂ€chsischen Kommunen stĂ€rker bei Investitionen in den Brandschutz. So werden die Zuwendungen fĂŒr die Feuerwehren bereits in diesem Jahr um 19 Millionen Euro aufgestockt. „Damit erhöhen sich die Gesamtausgaben fĂŒr den Brandschutz in diesem Jahr auf insgesamt 40 Millionen Euro“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.

Das SĂ€chsische Innenministerium hat die zusĂ€tzlichen Mittel jetzt an die Landesdirektion zur weiteren Bewirtschaftung zugewiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des SĂ€chsischen Landtags hat einer entsprechenden Aufstockung der Haushaltsmittel fĂŒr 2018 bereits zugestimmt.

„Die Feuerwehren sind eine tragende SĂ€ule der Sicherheitsarchitektur im Freistaat Sachsen. Eine gute technische und personelle Ausstattung ist die Grundlage dafĂŒr. Lebensretter brauchen gute Bedingungen“, betonte Wöller. „Seit einigen Jahren fördert der Freistaat Sachsen die Modernisierung unserer Feuerwehren mit bundesweit ĂŒberdurchschnittlichen Anstrengungen. Auch in Zukunft wollen wir an dieser starken Förderung festhalten und sie nun weiter ausbauen“, so der Innenminister weiter.

Die neu zugewiesenen finanziellen Mittel sind Bestandteil des „Zukunftspaktes Sachsen“. Danach ist vorgesehen, die Kommunen bei der Investition in den Brandschutz in den Jahren 2018 bis 2022 mit einem zusĂ€tzlichen Investitionspaket weiter zu stĂ€rken. In den nĂ€chsten fĂŒnf Jahren sollen insgesamt 200 Millionen Euro in den kommunalen Brandschutz fließen.

Gefördert werden wie bisher die Errichtung und Einrichtung von FeuerwehrhĂ€usern und Feuerwachen mit Nebenanlagen, die Errichtung und Einrichtung Feuerwehrtechnischer Zentren und die Errichtung von kĂŒnstlich angelegten Löschwasserentnahmestellen. Aber auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, AusrĂŒstungsgegenstĂ€nden, Dienstkleidung und persönlicher SchutzausrĂŒstung wird bezuschusst.

Die Zuweisung der zusĂ€tzlichen Mittel erfolgt an die Landkreise und Landesdirektion Sachsen. Diese sind die Bewilligungsbehörden. Verteilt werden ZuschĂŒsse dann nach einem bewĂ€hrten SchlĂŒssel nach der geltenden Richtlinie „Feuerwehrförderung“. Die kreisangehörigen Gemeinden können, wie bisher, entsprechende FördermittelantrĂ€ge fĂŒr Maßnahmen der Gemeinden bei den Landkreisen, die Kreisfreien StĂ€dte und Landkreise bei der Landesdirektion Sachsen im Rahmen des Zuwendungsverfahren nach der RLFw stellen.

In den vergangenen sechs Jahren hat der Freistaat insgesamt Fördermittel in Höhe von ĂŒber 126 Millionen Euro bereitgestellt.

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