Wöller: âGesamt-Etat erhöht sich auf insgesamt 40 Millionen Euro.â
Der Freistaat unterstĂŒtzt die sĂ€chsischen Kommunen stĂ€rker bei Investitionen in den Brandschutz. So werden die Zuwendungen fĂŒr die Feuerwehren bereits in diesem Jahr um 19 Millionen Euro aufgestockt. âDamit erhöhen sich die Gesamtausgaben fĂŒr den Brandschutz in diesem Jahr auf insgesamt 40 Millionen Euroâ, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.
Das SĂ€chsische Innenministerium hat die zusĂ€tzlichen Mittel jetzt an die Landesdirektion zur weiteren Bewirtschaftung zugewiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des SĂ€chsischen Landtags hat einer entsprechenden Aufstockung der Haushaltsmittel fĂŒr 2018 bereits zugestimmt.
âDie Feuerwehren sind eine tragende SĂ€ule der Sicherheitsarchitektur im Freistaat Sachsen. Eine gute technische und personelle Ausstattung ist die Grundlage dafĂŒr. Lebensretter brauchen gute Bedingungenâ, betonte Wöller. âSeit einigen Jahren fördert der Freistaat Sachsen die Modernisierung unserer Feuerwehren mit bundesweit ĂŒberdurchschnittlichen Anstrengungen. Auch in Zukunft wollen wir an dieser starken Förderung festhalten und sie nun weiter ausbauenâ, so der Innenminister weiter.
Die neu zugewiesenen finanziellen Mittel sind Bestandteil des âZukunftspaktes Sachsenâ. Danach ist vorgesehen, die Kommunen bei der Investition in den Brandschutz in den Jahren 2018 bis 2022 mit einem zusĂ€tzlichen Investitionspaket weiter zu stĂ€rken. In den nĂ€chsten fĂŒnf Jahren sollen insgesamt 200 Millionen Euro in den kommunalen Brandschutz flieĂen.
Gefördert werden wie bisher die Errichtung und Einrichtung von FeuerwehrhĂ€usern und Feuerwachen mit Nebenanlagen, die Errichtung und Einrichtung Feuerwehrtechnischer Zentren und die Errichtung von kĂŒnstlich angelegten Löschwasserentnahmestellen. Aber auch die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, AusrĂŒstungsgegenstĂ€nden, Dienstkleidung und persönlicher SchutzausrĂŒstung wird bezuschusst.
Die Zuweisung der zusĂ€tzlichen Mittel erfolgt an die Landkreise und Landesdirektion Sachsen. Diese sind die Bewilligungsbehörden. Verteilt werden ZuschĂŒsse dann nach einem bewĂ€hrten SchlĂŒssel nach der geltenden Richtlinie âFeuerwehrförderungâ. Die kreisangehörigen Gemeinden können, wie bisher, entsprechende FördermittelantrĂ€ge fĂŒr MaĂnahmen der Gemeinden bei den Landkreisen, die Kreisfreien StĂ€dte und Landkreise bei der Landesdirektion Sachsen im Rahmen des Zuwendungsverfahren nach der RLFw stellen.
In den vergangenen sechs Jahren hat der Freistaat insgesamt Fördermittel in Höhe von ĂŒber 126 Millionen Euro bereitgestellt.