In der heutigen Kreistagssitzung wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 mehrheitlich beschlossen. Insgesamt hat der Landkreis im Haushaltsjahr 2018 Auszahlungen i. H. v. 307 Millionen Euro in den Haushaltsplan eingestellt. Davon entfallen rd. 292 Millionen Euro auf die sogenannte „laufende Verwaltungstätigkeit“, d. h. die Auszahlungen für Personal (rd. 61 Millionen Euro), die Bewirtschaftung der Gebäude und Straßen (rd. 20 Millionen Euro) sowie die sozialen Leistungen (rd. 132 Millionen Euro). Die gesetzlichen Anforderungen an den Haushaltsausgleich kann der Landkreis im Haushaltsjahr 2018 mit dem beschlossenen Plan erfüllen. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit soll ein Überschuss verbleiben, der ausreicht, den Schuldendienst für Darlehen zu bedienen. Allerdings bleiben dem Landkreis keinerlei Spielräume im Falle von unerwarteten Kostenanstiegen bzw. Einnahmerückgängen, weshalb die wirtschaftliche Lage des Landkreises weiterhin sehr angespannt bleibt. Dies wird auch bei einem Blick in den investiven Teil des Haushaltsplanes deutlich
Aufgrund der finanziellen Lage des Landkreises sind im Haushaltsjahr 2018 Investitionen auf ein notwendiges Maß beschränkt, im Vordergrund steht dabei die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen. Insgesamt belaufen sich die Auszahlungen auf rd. 15 Millionen Euro. Diese werden aus Eigenmitteln (2,34 Millionen), pauschalen Investitionszuwendungen (3,0 Millionen Euro) und im Übrigen aus zweckgebundenen Zuweisungen für die geplanten investiven Maßnahmen finanziert. Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen sind im Haushaltsjahr 2018 nicht vorgesehen. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit bilden die Fortführung der begonnenen Baumaßnahmen aus dem sogenannten „Brückenpaket“ des Freistaates (z. B. Sanierung Weißeritzgymnasium sowie der Förderschule in Freital), die Sportanlagen in Altenberg (Leistungssportzentrum und Rennschlitten- und Bobbahn) und der Straßenbau.
Die Verschuldung des Landkreises aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften wird zum Ende des Haushaltsjahres 2018 voraussichtlich 237 EUR je Einwohner betragen und liegt damit unter dem bisherigen Richtwert der Sächsischen Staatsregierung von 250 Euro. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 34,2 % festgesetzt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 muss nun der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden und würde nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung spätestens Mitte Juni 2018 in Kraft treten.