Iraker tot im Tharandter Wald aufgefunden – Obduktion ergibt Unterkühlung als Todesursache

In einem Waldstück bei Dorfhain hat am Montagabend ein Jagdpächter einen männlichen Leichnam gefunden. Der Tote trug eine Aufenthaltsgestattung bei sich, die auf einen 21-jähriger Iraker ausgestellt war.

Am 19.04.2017 erfolgte die Obduktion des Toten. Sie ergab Unterkühlung als Todesursache. Der genaue Todeszeitpunkt konnte nicht festgestellt werden, am ehesten kann er auf Januar 2017 eingegrenzt werden. Es konnten keine Anzeichen auf eine äußere Gewalteinwirkung festgestellt werden.

 

Aufgrund des Verwesungsgrades der Leiche war eine zweifelsfreie Identifizierung des Mannes vor Ort nicht möglich. Mithilfe eines DNA-Abgleich wird nun überprüft, ob es sich bei dem Toten um den 21-jährigen irakischen Staatsbürger handelt. Das Ergebnis steht gegenwärtig noch aus.

 

Der Iraker, auf dem die Aufenthaltsgestattung ausgestellt war, wurde am 21.05.2016 durch eine Streife der Polizeidirektion Görlitz auf dem Parkplatz eines Arnsdorfer Supermarktes an einem Baum gefesselt aufgefunden.

 

Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat dazu mit ihrer Presseinformation vom 20.12.2016 mitgeteilt:

 

„Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat die Ermittlungen gegen vier deutsche Staatsangehörige im Alter von 29 bis 56 Jahren abgeschlossen und Anklage zum Amtsgericht Kamenz – Strafrichter – erhoben.

 

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 21. Mai 2016, gegen 18.50 Uhr, gegen einen irakischen Staatsangehörigen, welcher sich im Netto-Markt in Arnsdorf aufhielt, gewalttätig vorgegangen zu sein, indem sie den Geschädigten ergriffen und gegen seinen Willen aus dem Markt zerrten. Vor dem Markt soll der Geschädigte sodann mittels eines Kabelbinders von ihnen gefesselt und zu Boden gedrückt worden sein. Anschließend, so der Vorwurf, ergriffen die Angeschuldigten dessen Arme, bogen diese um einen der dortigen Bäume nach hinten und fesselten anschließend erneut die Hände des Zeugen mittels eines Kabelbinders. Diese Fesselung und die damit verbundene Hinderung des Zeugen an seiner Fortbewegungsfreiheit sollen bis gegen 19.15 Uhr aufrechterhalten geblieben sein.

 

Den Angeschuldigten wird Freiheitsberaubung vorgeworfen.

 

In diesem Zusammenhang wurde das Verfahren gegen den irakischen Staatsangehörigen, welcher verdächtigt wurde, an diesem Tag im Kassenbereich des Netto-Marktes in Arnsdorf eine Zeugin mit zwei in den Händen gehaltenen Weinflaschen bedroht zu haben, gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da die Tat nicht nachweisbar war. Anhand einer Videoaufnahme konnte festgestellt werden, dass eine Bedrohungslage nicht bestand.“

 

Die Verhandlung am Amtsgericht Kamenz gegen die vier Angeklagten ist auf Montag, den 24.04.2017 terminiert. In dem Verfahren sollte der Iraker als Zeuge aussagen.

 

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Dresdner Mordkommission hat die polizeilichen Ermittlungen nach dem Auffinden des Leichnams übernommen. 

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