Am Freitag wurde in der S-Bahn von Schöna nach Dresden eine 26-jährige Deutsche festgestellt, welche ohne gültige Fahrkarte unterwegs war. Im Rahmen der weiteren Kontrolle fanden die Beamten bei der Person ein Cliptütchen auf, welches eine geringe Menge einer betäubungsmittelähnlichen Substanz (vermutlich Marihuana) beinhaltete. Gegen die Person wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Am Freitagabend war dann für einen 23-jährigen Deutschen die Fahrt auf der BAB 17 beendet, da er wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wurde. Nach Vorführung bei dem zuständigen Haftrichter ging es für ihn direkt in Justizvollzugsanstalt nach Dresden.
Für einen bulgarischen Staatsangehörigen ging es am Samstagmittag ebenfalls in die JVA nach Dresden. Der 38-Jährige, welcher wegen Betrugs gesucht wurde hatte in seinem Gepäck noch drei bulgarische Identitätskarten und zwei bulgarische Führerscheine bei sich, welche allesamt gefälscht waren. Ihn erwartet jetzt noch ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Am Sonntag kontrollierten die Beamten die Insassen eines grenzüberschreitenden Linienbusses. Für einen 43-jährigen Bulgaren war aber vorerst Schluss mit der Reise, da er wegen Diebstahls gesucht. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 573,- Euro konnte er aber jedoch seine Reise kurz darauf fortsetzen.
Kurz darauf stellte sich bei der Kontrolle einer Australierin heraus, dass diese wegen Diebstahls gesucht wird. Da sie ebenfalls die Geldstrafe in Höhe von 282,- Euro bezahlen konnte, entging sie einer 10-tägigen Haftstrafe und konnte ihre Fahrt anschließend fortsetzen.