Erneut wurde am 13.12.2016 eine mit dem Geflügelpestvirus infiziere Wildente am Pratzschwitzer See gefunden. Damit verschiebt sich der Zeitpunkt der frühestmöglichen Aufhebung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes weiter nach hinten, nun bis in das nächste Jahr.
Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet bleiben, wie sie in den Karten seit 21.11.2016 ausgewiesenen sind bestehen.
In unserem Landkreis sind ausschließlich Wildvögel und da auch nur Wasservögel von der Infektion betroffen.
Die Hühner-, Enten- und Gänsebestände sind sicher und können als Weihnachtsbraten ohne Bedenken verzehrt werden.
Zu beachten ist, dass die Aufstallungspflicht für das Geflügel im gesamten Freistaat Sachsen besteht, welche durch die Landesdirektion per Allgemeinverfügung bis auf Widerruf erlassen worden ist.