Sperrbezirk: Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis bestätigt

Der amtliche Verdachtsfall der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI H5N8) bei einem Wildvogel, welcher am 19.11.2016 am Pratzschwitzer Badesee tot aufgefunden wurde, ist durch das Nationale Referenzlabor Insel Riems am 20.11.2016 bestätigt worden. Der Ausbruch der Wildgeflügelpest wurde somit amtlich festgestellt.

Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet wurden eingerichtet. Dazu wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Konkrete Angaben zu den Inhalten sind unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-gefluegelpest.htmlerhältlich.

Es wird noch einmal ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

  • Die seuchenhygienische Absicherung des Geflügelbestandes in Haltungen innerhalb des Sperrbezirkes ist umzusetzen, d. h. Desinfektionsmöglichkeit für Schuhwerk an Ein- und Ausgängen der Stallungen ist vorzuhalten, die Verwendung eines zugelassenen, gegen Viren wirksamen Desinfektionsmittels ist zu gewährleisten.
  • Es besteht ab sofort Stallpflicht von jeglichem Geflügel im gesamten Landkreis.
  • Es ist verboten, Hunde und Katzen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet frei herumlaufen zu lassen.
  • Im Sperrbezirk ist alles verendete Geflügel durch den Tierhalter auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.
  • Das Verbringungsverbot von Vögeln und Bruteiern ist zu beachten.

Weltweit wurden bisher keine Fälle von Infektionen mit hochpathogenen Geflügelpesterreger H5N8 beim Menschen festgestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für diesen Fall eingerichtete Bürgertelefon unter den Nummern: 03501 515-3115 und 515-3116.

 

 

Sperrbezirk:

Foto: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebigre
Karte: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

 

Beobachtungsgebiet:

 

Karte: Landratsamt
Karte: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

 

Da das Sperrgebiet auch Dresden betrifft, hat die Stadtverwaltung ebenfalls eine Hotline eingerichtet:

 

Was tun, wenn tote Vögel gefunden werden?    
Wer tote Tiere – und jetzt insbesondere Wildvögel – im öffentlichen Raum des Dresdner Stadtgebietes findet, sollte diese bitte nicht anfassen. Stattdessen ist die Feuerwehr über den Fundort zu informieren. Die Telefonnummer 0351-81550 ist ständig besetzt, auch am Wochenende. Die Feuerwehr arbeitet mit den Tierseuchenbekämpfern aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusammen, um die Tierkörper zu entfernen und wenn nötig einer Untersuchung zuzuführen. Dies dient dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest. Im Sperrbezirk ist weiterhin alles verendete Geflügel durch den Tierhalter auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Das Verbringungsverbot von lebenden Vögeln und Brut-Eiern ist zu beachten.
Was ist mit Hunden und Katzen in Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet?    

Wichtig ist weiterhin, Hunde und Katzen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet nicht frei laufen zu lassen. Es besteht die Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche durch unsere Haustiere.

Darf Geflügelfleisch bedenkenlos gegessen werden?  
Aktuell besteht im Freistaat Sachsen kein Gefährdungspotenzial für den Menschen. Geflügelfleisch und verarbeitete Produkte können unbedenklich verzehrt werden. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.

Wo bekommt man weitere Informationen?  
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat alle aktuellen Informationen online bereitgestellt unter www.dresden.de/gefleugelpest. Es wird an alle Tierhalter und Bürger appelliert, durch umsichtiges Verhalten zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest beizutragen.

 

 

 

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