Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das Amtsgerichts Döbeln im sogenannten „Platzhirsch“-Verfahren gegen einen der Hauptakteure einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch in fünf Fällen über 160 Tagessätze á 20.-
Euro erlassen, der auch bereits rechtskräftig ist.
Das inzwischen 29-Jährigen Mitglied der NPD hat im Zeitraum vom 07.07.2014 bis zum 10.07.2014 im Rahmen der „Platzhirsch“-Aktion der Jungen Nationaldemokraten (JN) mit mehreren Personen widerrechtlich Schulen aufgesucht, um dort Propagandazeitungen der JN zu verteilen. Deklariert war die Aktion, die durch einen rechten Aktivisten im „Plüsch-Kostüm“ begleitet wurde, als Anti-Drogen-Kampagne. In insgesamt 17 Fällen ermittelte das Operative Abwehrzentrum (OAZ) gegen sechs Männer und eine Frau. Im März letzten Jahres wurden dazu sechs Wohnungen und zudem die Geschäftsstelle des Landesverbandes der JN in Döbeln, Eilenburg und Dresden durchsucht und PCs, Laptops, Mobiltelefone und weitere digitale Speichermedien beschlagnahmt.
In einem weiteren Fall hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz beim Amtsgericht Aue einen Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Waffengesetz über 120 Tagessätzen á 40 Euro beantragt.
Der junge Mann aus Aue hatte am 4. April 2016 vor der Asylbewerberunterkunft in Eibenstock zwei Schüsse aus einer Schreckschusswaffe in die Luft abgegeben. Das Operative Abwehrzentrum (OAZ) konnte hier schnell den Täter ermitteln. Bei der Durchsuchung der Wohnung im Juni diesen Jahres stellten die Beamten mehrere Waffen und waffenähnliche Gegenstände fest und sicher, u.a. ein Luftdruckgewehr, zwei Butterflymesser, ein Springmesser, illegale Pyrotechnik und einen Schlagring. In diesen Fällen wurde ebenfalls Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Der 20-Jährige war bis dato polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten.