Die Landesdirektion Sachsen hat aktuelle Zahlen zum Thema Asyl für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2016 veröffentlicht.
Demnach sind die monatlichen Zugänge von Asylbegehren im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.
Quelle: Zentrale Ausländerbehörde Sachsen
Der größte Teil kommt aus Sysrien, Afghanistan und Irak:
Ebenfalls ist die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen anwesenden Ausländer gestiegen, aber die Anzahl der geduldeten gesunken.
Zur Erläuterung:
Ist ein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt, wird die davon betroffene Person vollziehbar ausreisepflichtig. Vollziehbar ausreisepflichtig sind allerdings nicht nur unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber, sondern alle Personen, die keinen Rechtstitel (wie etwa Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) für einen Aufenthalt in Deutschland haben. Die betreffenden Personen können abgeschoben werden, sofern dem wiederum keine Abschiebehindernisse (etwa fehlende Passdokumente oder mangelnde Reisetauglichkeit) im Wege stehen.