Die Landesdirektion Sachsen hat aktuelle Zahlen zum Thema Asyl fĂŒr den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2016 veröffentlicht.
Demnach sind die monatlichen ZugĂ€nge von Asylbegehren im Vergleich zum Vorjahr rĂŒcklĂ€ufig.
Quelle: Zentrale AuslÀnderbehörde Sachsen
Der gröĂte Teil kommt aus Sysrien, Afghanistan und Irak:
Ebenfalls ist die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen anwesenden AuslÀnder gestiegen, aber die Anzahl der geduldeten gesunken.
Zur ErlÀuterung:
Ist ein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt, wird die davon betroffene Person vollziehbar ausreisepflichtig. Vollziehbar ausreisepflichtig sind allerdings nicht nur unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber, sondern alle Personen, die keinen Rechtstitel (wie etwa Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) fĂŒr einen Aufenthalt in Deutschland haben. Die betreffenden Personen können abgeschoben werden, sofern dem wiederum keine Abschiebehindernisse (etwa fehlende Passdokumente oder mangelnde Reisetauglichkeit) im Wege stehen.