Einzelunterricht an Musikschulen ab Dezember wieder möglich

Kulturministerin Klepsch: »Musikschulen haben Bildungsauftrag für schulische und berufliche Bildung«

Sachsen ermöglicht ab dem 1. Dezember 2020 den Einzelunterricht an Musikschulen im Freistaat. Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch hatte sich bei der Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung erneut intensiv für die Öffnung der Musikschulen eingesetzt.

»Die Musikschulen sind wichtige Träger der musischen Bildung und haben durchdachte Hygienekonzepte. Zudem haben Musikschulen einen Bildungsauftrag für die schulische und berufliche Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen. Dafür ist der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in der Sächsischen Begabtenförderung und in der Studienvorbereitung unabdinglich. Aus diesem Grund habe ich mich mehrfach dafür eingesetzt, dass wir in Sachsen den gleichen Weg wie alle anderen Bundesländer gehen und den Besuch der Musikschulen zunächst für den Einzelunterricht wieder möglich machen«, sagte Staatsministerin Barbara Klepsch.

Gemeinsam mit dem Landesverband Sachsen im Verband deutscher Musikschulen und dem Sächsischen Musikrat hat das Sächsische Staatsministerium für Kultur und Tourismus zudem einen Stufenplan für die Öffnung der Musikschulen erarbeitet. Die Musikschulen werden auch weiterhin umfangreiche und gute Hygienekonzepte umsetzen. Unter Beachtung der aktuellen Pandemiesituation soll eine weitere Öffnung der Musikschulen in drei Phasen erfolgen. Vom Einzelunterricht, über den Musikschulunterricht mit maximal fünf Personen bis hin zum Unterricht mit fünf bis maximal zehn Personen.

Quelle: Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus
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