Stadt Freital verhängt Haushaltssperre

Für die Stadt Freital gilt ab sofort eine Haushaltssperre. Darüber hat Oberbürgermeister Uwe Rumberg gestern Abend den Ältestenrat informiert. „Es ist ein Schritt, der uns sicher nicht leicht fällt, der aber angesichts der Verantwortung für die uns anvertrauten Steuergelder und die Finanzlage der Stadt absolut notwendig ist. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen sowie wirtschaftlichen Folgen muss mit erheblichen Mindereinnahmen oder Einnahmeausfällen im städtischen Haushalt gerechnet werden“, so der Oberbürgermeister. Nach derzeitiger Einschätzung der Finanzverwaltung sind allein im Bereich der Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2020 Mindererträge in Höhe von mindestens 2,8 Millionen Euro zu erwarten. Darüber hinaus werden sich in Folge der aktuellen Corona-Pandemie weitere finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt für 2020 sowie Folgejahre ergeben, deren Höhe bzw. Umfang derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden können.|

Das Gesamtvolumen der haushaltswirtschaftlichen Sperre liegt aktuell bei rund einer Million Euro und betrifft den gesamten Ergebnishaushalt. In der Mehrzahl der Fälle wurden die verfügbaren Budgets teilweise, in einigen Fällen komplett gesperrt. Grundsätzlich können aber alle gesetzlich geforderten oder vertraglich gebundenen Leistungen erfüllt sowie der Dienstbetrieb sichergestellt werden. Investitionsvorhaben, mit deren Realisierung bereits begonnen wurde oder die zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben notwendig sind, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, können ebenso weiter umgesetzt werden. Dies gilt auch für Investitionsvorhaben, für die Zuwendungen Dritter bereits bewilligt wurden oder deren Bewilligung im Haushaltsjahr 2020 zu erwarten ist. Inwieweit neue Vorhaben begonnen werden, ist im Einzelfall zu prüfen.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Halbjahresberichtes über den Haushaltsvollzug 2020 zum Stichtag 31. Juli 2020 wird im August 2020 über die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Aufrechterhaltung der Haushaltssperre entschieden.

 

Quelle: Stadt Freital

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