Talsperre Lehnmühle: Betreten des Stauraums verboten!

Gefahr durch Sedimente, Untiefen und versunkene Gegenstände

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Uferbereiche und des Stauraums der Talsperre Lehnmühle verboten ist! Diese befinden sich in der Trinkwasserschutzzone 1 und genießen auch bei einem geringen Stauspiegel besonderen Schutz.

Zudem besteht beim Betreten des Stauraums Lebensgefahr. Über Jahrzehnte haben sich hier feine Sedimente abgelagert, in denen man leicht stecken bleiben kann. Sie bedecken eventuelle Untiefen und angeschwemmte Gegenstände, an denen man sich leicht verletzen kann. Die durch den niedrigen Wasserstand sichtbare Steinbrücke im Stauraum ist nicht mehr standsicher, so dass Einsturzgefahr besteht.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist der Inhalt der Talsperre Lehnmühle über die letzten Monate auf zirka 25 Prozent des Stauzieles abgesunken. Dadurch wurden Überreste des einstigen Dorfes wieder sichtbar.

Trotz der zurückgegangenen Zuflüsse ist die Trinkwasserversorgung aus dem System Lehnmühle/Klingenberg stabil, da Wasser aus der Talsperre Rauschenbach übergeleitet wird. Viele sächsische Talsperren sind über Stollen und Rohrleitungen miteinander verbunden, so dass Schwankungen im Wasserdargebot ausgeglichen werden können.

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