2,6 Millionen Euro für die Freitaler Förderschule

Wöller: „Beste Bedingungen für Unterricht in der Zukunft“

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen Fördermittelbescheid über 2.639.400,00 Euro übergeben. Mit den Mitteln soll die Schule zur Lernförderung „Wilhelmine Reichard“ in Freital saniert und ausgebaut werden. Das Geld stammt aus dem Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“. Für die Bauarbeiten sind im ersten Schritt 3.519.200,00 Euro Gesamtkosten veranschlagt.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Freital bekommt im Ergebnis eine völlig neue Schule, in der die Schüler unter besten Bedingungen unterrichtet und für die Zukunft fit gemacht werden können.“

Mit den Baumaßnahmen soll die Schule am derzeitigen Standort ertüchtigt werden. Das bereits gesperrte Schulgebäude Haus 1 wird abgerissen. An gleicher Stelle wird eine Teilmodullösung errichtet. Diese soll nach Fertigstellung einen Teil der Schüler des Hauses 2 aufnehmen. Von dem denkmalgeschützten Haus soll das Dach abgenommen werden um den aufgetretenen Hausschwamm zu entfernen und das Obergeschoss – einschließlich der Geschossdecke zu sanieren. Das gesamte Areal wird im ersten Bauabschnitt neu geordnet und erschlossen.

Ausblick: Fortführend soll mit einer weiteren Förderung der Modulbau mit einer zweiten selbständigen Einheit erweitert und das Haus 2 vollständig saniert werden. Dann können alle Schüler, die derzeit in einem Containerbau untergebracht im Haus 2 und dem Gesamtmodul unterrichtet werden.

„Brücken in die Zukunft“ ist das größte Investitionsprogramm in die kommunale Infrastruktur seit dem Jahr 1990. Die sächsischen Kommunen hatten im Vorfeld des Förderverfahrens Maßnahmepläne erstellt, die durch die Staatsregierung bestätigt wurden.

Die Landkreise, Städte und Gemeinden in Sachsen hatten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Investitionen ihnen wichtig sind. Die Prioritäten sind hierbei sehr vielfältig ausgefallen. Die Sanierung der Lernförderschule Freital ist nur eine von mehr als 2000 weiteren Maßnahmen für Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Straßen und Verwaltungsgebäude, die mit dem Programm „Brücken in die Zukunft“ unterstützt werden.

Grundlage des Programms „Brücken in die Zukunft“ ist das „Sächsische Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft“, das der Sächsische Landtag am 16. Dezember 2015 beschlossen hatte. Für den 800 Millionen Euro umfassenden Fonds stellt der Bund 156 Millionen Euro bereit. Jeweils 322 Millionen Euro stammen von der kommunalen Seite sowie auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes vom Freistaat Sachsen. Bei einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent werden auf diese Weise insgesamt Investitionen von mehr als einer Milliarde Euro ermöglicht.

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