Erster Drogenkonsum löst Polizeieinsatz aus

Nachdem ein vorbeifahrender Fahrdienstleiter am Samstagnachmittag gegen 16:20 Uhr in Dresden Friedrichstadt mehrere Personen im Gleis erkannt hatte, alarmierte er die Bundespolizei.

Die Beamten konnten vor Ort fĂŒnf Jugendliche im Alter zwischen 15-17 Jahren feststellen, die sich außerhalb des Gleisbereiches aufhielten.

Auf Nachfrage gaben diese reumĂŒtig zu, das erste Mal „Gras“ geraucht zu haben. Dies wollten sie nicht in der Öffentlichkeit tun und wĂ€gten sich auf dem Bahngebiet in Sicherheit. Dass sie dadurch einen Polizeieinsatz ausgelöst hatten, war den jungen MĂ€nnern nicht bewusst. Eine Ordnungswidrigkeit stellte das Überqueren bzw. der Aufenthalt im Gleis dennoch dar und wird den Erziehungsberechtigten nach Hause gesandt.

Einem Jugendlichen war nach dem Drogenkonsum so schlecht geworden, dass dieser sich ĂŒbergeben hatte und an Ort und Stelle eingeschlafen war. Bei der Durchsuchung des jĂŒngsten Jugendlichen, stellten die Beamten mehrere CliptĂŒtchen und szenetypisches „Paper“ mit Anhaftungen des gerade gerauchten Marihuanas sowie zwei Samen fĂŒr den Selbstanbau, sicher.

Gegen den 15-jĂ€hrigen wird nun wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln ermittelt. Zu der „Standpauke“ der Beamten zeigten sich alle Beteiligten einsichtig und versicherten, nicht wieder ĂŒber die Gleise gehen zu wollen und sich dadurch selbst in höchste Gefahr zu begeben. Auch von Drogen wollen die Jugendlichen in Zukunft lieber die Finger lassen.

Die Bundespolizei warnt immer wieder! Haltet euch von den Gleisen fern! Gleisanlagen sind keine SpielplÀtze! In den vergangenen Wochen kam es an verschiedenen Orten im Bundesgebiet immer wieder zu schweren, zum Teil tödlichen UnfÀllen auf Bahnanlagen.

Erst einige Stunden zuvor, gegen 13:00 Uhr musste die Bundespolizei ebenfalls wegen gemeldeter spielender Kinder im Gleis ausrĂŒcken. Diese hatten Steine auf den Gleiskopf gelegt und vorbeifahrende ZĂŒge mit Steinen beworfen. An einem Zug war ein Schaden eingetreten. Vor Ort konnte niemand mehr festgestellt werden. In diesem Fall wird wegen des gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.

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