Sperrung der ParklÀtze in den Naherholungsgebieten im Landkreis

In Anwendung der AllgemeinverfĂŒgung des SĂ€chsischen Staatsministeriums fĂŒr Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur AusgangsbeschrĂ€nkung vom 22.03.2020 werden insbesondere am Wochenende in den Ausflugs- und Wandergebieten der SĂ€chsischen Schweiz, des Tharandter Waldes sowie der Dippoldiswalder Heide verstĂ€rkt Kontrollen zur Einhaltung der verfĂŒgten AusgangsbeschrĂ€nkungen und VerstĂ¶ĂŸe gegen Parkverbote erfolgen.
Der Aufenthalt im Freien sollte nur im wohnlichen Umfeld erfolgen. VerstĂ¶ĂŸe können eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat darstellen. Zudem wird eindringlich darauf hingewiesen, dass mit einer Strafanzeige rechnen muss, wer sich außerhalb seiner wohnnahen Umgebung im Landkreis im Freien aufhĂ€lt. „WohnortnĂ€he“ wird als der unmittelbare Bereich am gemeldeten Hauptwohnsitz definiert.
In diesem Zusammenhang wird auf den erlaubten Aufenthalt im Freien im wohnortnahen Bereich unter Beachtung der bekannten allgemeinen Regeln der verfĂŒgten AusgangsbeschrĂ€nkung hingewiesen.|

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