Ausgangsbeschränkung auch in ganz Sachsen

Ab 23. März tritt die neue Allgemeinverfügung des Freistaat Sachsens in Kraft.

 

Hier die Eckpunkte:

• Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.

• Untersagt wird der Besuch in Alten-und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreutenWohngemeinschaften und Wohngruppenmit Menschen mit Behinderungen

• Im Übrigen istjeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich,ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.

• Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern1 und 3 dieser Verfügung gemäß § 75 Abs.1 Nr. 1 IfSG wird ausdrücklich hingewiesen

• Diese Allgemeinverfügung tritt am23.März 2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 5. April 2020, 24.00 Uhr,außer Kraft.

 

Hier ist die AllgemeinverfĂĽgung im vollen Wortlaut:

AllgV-Corona-Ausgangsbeschraenkungen_22032020(1)

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