ElternbeitrÀge werden erstattet

Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen SpitzenverbĂ€nde haben sich am 20. MĂ€rz 2020 zur Erstattung von KitagebĂŒhren verstĂ€ndigt.

1. FĂŒr den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine ElternbeitrĂ€ge erhoben.
2. Bis zu einer gesetzlichen Regelung werden die StÀdte und Gemeinden in die Vorfinanzierung gehen. Die Kosten belaufen sich auf rund 28,3 Millionen Euro.
3. Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren.
4. Landkreise, StĂ€dte und Gemeinden sowie die Staatsregierung sind sich darin einig, die GesprĂ€che fortzufĂŒhren, um die enormen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu meistern.

An dem GesprÀch hatten der Finanzminister Hartmut Vorjohann, Kultusminister Christian Piwarz sowie die PrÀsidenten des SÀchsischen Landkreistages, Frank Vogel und des SÀchsischen StÀdte und Gemeindetages, Bert Wendsche, teilgenommen.|

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