36 Kakadus und Papageien gesichert

Die Staatsanwaltschaft Dresden fĂŒhrt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten u.a. wegen Betrugs in fĂŒnf FĂ€llen, Bankrotts sowie Insolvenzverschleppung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer Bau GmbH mit mindestens vier Bauherren und einem ImmobilienkĂ€ufer VertrĂ€ge ĂŒber die Errichtung oder Sanierung von Bauwerken als Generalunternehmer abgeschlossen zu haben, bei denen er zugleich auch als Vermittler der erforderlichen Baufinanzierung auftrat. Entsprechend seiner vorgefassten Absicht erbrachte der Beschuldigte an den Objekten so-dann keine nennenswerten Bau- oder Planungsleistungen, sondern vereinnahmte aus den von ihm vermittelten Darlehn unrechtmĂ€ĂŸig im Voraus gezahltes Baugeld im Namen der von ihm vertretenen GmbH in Höhe von ins-gesamt 414.535,53 Euro.

In dem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 01.10.2019 um-fangreiche Maßnahmen der Vermögensabschöpfung zugunsten der GeschĂ€digten durchgefĂŒhrt. Neben einem Auto im Wert von ca. 40.000,00 Euro und etwas Bargeld wurden beim Beschuldigten 36 hochwertige Kakadus und Papageien im Gesamtwert von mindestens 100.000,00 EUR sichergestellt. Bei der Sicherstellung waren neben der Polizei auch das Umweltamt mit zwei Experten (darunter ein Papageienexperte) und ein Zoofachmann vor Ort, um die schonende und artgerechte Sicherstellung zu veranlassen. Die Tiere stammen alle aus Zucht, sind beringt und gemeldet. VerstĂ¶ĂŸe gegen das Tierschutzgesetz wurden nicht festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat dafĂŒr Sorge getragen, dass die Tiere artgerecht untergebracht sind. Damit die Tiere nunmehr schnellstmöglich verĂ€ußert werden können, hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 11.10.2019 die NotverĂ€ußerung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, im Rahmen der NotverĂ€ußerung einen guten Preis fĂŒr die Tiere erzielen zu können, da das Interesse an den bei Liebhabern Ă€ußerst gefragten Tieren sehr groß ist. Sollte der Beschuldigte rechtskrĂ€ftig verurteilt werden, kĂ€me das erlöste Geld dann den GeschĂ€digten zu Gute.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Foto: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Staatsanwaltschaft Dresden
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