Breitbandausbau unter Leitung der Landkreisverwaltung

Um den flächendeckenden Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge voranzutreiben, möchte die Landkreisverwaltung die Planung und Durchführung übernehmen.

Der Kreistag hat nun diesem Projekt zugestimmt.

16 der 36 Kommunen im Landkreis beteiligen sich dabei entsprechend eines jeweiligen Stadt- / Gemeinderatsbeschluss am Kreisprojekt. Die anderen Kommunen des Landkreises verfolgen eigenständige Projekte des geförderten Breitbandausbaus.

Der Breitbandausbau erfolgt nach dem Modell „Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke“. Das heißt, die Fördersumme ergibt sich als Differenz zwischen den zu erwarteten Erträgen und den zu erwarteten Aufwendungen für den Netzausbau und -betrieb. Für die errechnete Summe können Fördermittel bei Bund und Freistaat Sachsen nach deren Förderrichtlinien zum Breitbandausbau beantragt werden.

Darüber hinaus erfolgt eine Förderung der Beratungs- und Planungsleistungen während der Projektlaufzeit.

Folgende 16 Kommunen bevollmächtigen den Landkreis zur Umsetzung des Breitbandausbaus auf ihrem Gemeindegebiet: Bahretal, Dippoldiswalde (für einzelne Adresspunkte und Schulen), Dohma, Glashütte, Gohrisch, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzg., Hohnstein, Königstein, Kreischa, Liebstadt, Rabenau, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen, Wilsdruff (für einzelne Adresspunkte und Schulen).

Nach derzeitigen Annahmen wird sich die Umsetzung des Kreisprojekts zum Ausbau der sogenannten weißen Flecken bis Ende 2024 erstrecken. Der zeitliche Umfang ist stark abhängig vom Realisierungszeitraum, welcher durch die Telekommunikationsunternehmen angegeben wird.

Für 2019 ist die Beantragung von Fördermitteln für Beratungsleistungen beim Bund und dem Freistaat Sachsen und die Ausschreibung des EU-weiten Vergabeverfahrens für die technischen und juristischen Beratungs- und Planungsleistungen geplant. Weiterhin soll die Erstellung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens auf der Gebietskulisse des Kreisprojektes erfolgen, um förderfähige Adresspunkte („Weiße Flecken“) festzustellen.

 

Symbolfoto: Pixabay

 

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