46-Jähriger musste für 822 Tage in Haft

Am Sonntagmorgen (21.10.2018) kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 die Insassen eines grenzüberschreitenden Linienbusses.

Bei der Überprüfung eines rumänischen Staatsangehörigen (46) stellte sich heraus, dass der 46-Jährige aufgrund eines Strafvollstreckungshaftbefehls wegen Wohnungseinbruchdiebstahl in 24 Fällen gesucht wird.

Der 46-Jährige hat nach einem Urteil aus dem Jahr 2008 noch eine Restfreiheitsstrafe von 822 Tagen aus einer ursprünglichen Gesamtstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten zu verbüßen. Außerdem wurde dem 46-Jährigen im Jahr 2009 das Recht auf Freizügigkeit, mit unbefristeter Sperrwirkung, rechtskräftig und unanfechtbar aberkannt.

Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wurde der 46-Jährige an die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.

Bereits am Samstag (20.10.2018) nahmen die Bundespolizisten bei ihren Kontrollen auf der BAB 17 zwei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest.

Gegen 17:30 Uhr stellte sich bei einem ukrainischen Staatsangehörigen (43) heraus, dass dieser wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe (1653,50 Euro) verurteilt wurde, diese aber bisher nicht bezahlt hatte. Da der 43-Jährige die noch offene Geldstrafe auch jetzt nicht bezahlte, verbüßt er jetzt eine 46-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Dresden.

Kurz nach 19:00 Uhr war die Reise für einen bulgarischen Staatsangehörigen (55) beendet. Bei ihm stellte sich heraus, dass er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Der 55-Jährige verbüßt jetzt eine 28-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Dresden.

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