Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle am Flughafen Dresden

Am Montag konnten Bundespolizisten drei Gesuchte, mit insgesamt vier Haftbefehlen und sieben weiteren Fahndungsnotierungen in- und ausländischer Justizbehörden, verhaften.

Um 08:40 Uhr wurde ein tunesischer Staatsangehöriger, der mit dem Flugzeug aus der Schweiz gelandet war, kontrolliert. Dabei wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Diebstahls festgestellt. Die geforderte Geldstrafe und Verfahrenskosten in Höhe von 1.031,- EUR konnte der 31-Jährige nicht aufbringen. Er wurde in die JVA Dresden eingeliefert, wo er nun die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen muss.

Gegen 13:30 Uhr wurde ein 22-Jähriger, der aus Amsterdam nach Dresden geflogen war, einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten stellten bei dem marokkanischen Staatsangehörigen drei Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Aufgrund der hohen Anzahl an Ausschreibungen nahmen die Bundespolizisten Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Dabei wurde bekannt, dass ein Haftbefehl gegen den jungen Mann unmittelbar in Erstellung war. Die Vorführung beim Amtsgericht Freiberg findet am heutigen Vormittag statt.

Mit der gleichen Maschine landete ebenfalls ein serbischer Staatsangehöriger in Dresden. Bei einer fahndungstechnischen Überprüfung ergaben sich gleich zwei Haftbefehle. Zum einen handelte es sich um einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen unerlaubter Einreise, zum anderen um einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen unerlaubten Aufenthaltes. In der Summe ergaben sich 704,- EUR Geldstrafe und Verfahrenskosten. Da der serbische Staatsangehörige nicht über ausreichend Mittel verfügte, wurde er der JVA Dresden zugeführt und trat die 55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Weiterhin bestand ein Suchvermerk der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Beleidigung.

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