Seniorenbeauftragte bietet regelmäßige Sprechstunden an

Die neue Seniorenbeauftragte der Großen Kreisstadt Freital, Heidrun Weigel, wird künftig jeden ersten und dritten Dienstag im Monat eine Sprechstunde anbieten. Diese findet jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus Deuben, Dresdner Straße 212, im Ratssaal (Zimmer Nr. 002, Erdgeschoss) statt. Sollte die Sprechzeit wegen Urlaubs, Krankheit oder anderer wichtiger Gründe ausfallen, so wird dies rechtzeitig über das Amtsblatt und die Internetseite bekannt gegeben. Senioren der Stadt sind herzlich eingeladen, mit Frau Weigel zu konkreten bzw. allgemeinen Wünschen, Bedürfnissen und Problemen für Bürgerinnen und Bürgerinnen der älteren Generation und Missstände in der Stadt zu reden.

Auch außerhalb der Sprechzeiten ist die Seniorenbeauftragte ab sofort unter folgenden Kontaktdaten zur erreichen:

·         Telefon: 0152 / 54501710

·         E-Mail: seniorenbeauftragte@freital.de

Der Stadtrat hatte im Dezember 2017 Heidrun Weigel zur Seniorenbeauftragten bestimmt. Sie will sich intensiv für die Belange und eine noch stärkere gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen in Freital einsetzen. Heidrun Weigel engagiert sich in zahlreichen Ehrenämtern. Seit 2002 ist sie als Stadträtin in Freital aktiv und arbeitet im Senioren- und Behindertenbeirat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit. Die Belange und Bedürfnisse der Senioren kennt sie als Rentnerin und dank ihrer Tätigkeiten und Erfahrungen sehr gut. Heidrun Weigel war während ihres Berufslebens als Diplom-Ingenieurin im technischen und später im sozialen Bereich tätig. Sie lebt in Freital-Weißig.

Weitere Informationen

Die ehrenamtlich tätige Seniorenbeauftragte soll ein direkter Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren in der Stadt Freital sein und als Bindeglied zur Stadtverwaltung fungieren. Ihr kommt dabei eine besondere Rolle in der Steuerung und Koordinierung, beispielsweise in der Netzwerkarbeit zu. Zudem ist ihre Mitwirkung bei der Koordination von städtischen Angeboten für Senioren und bei der Erstellung von Publikationen (z. B. Seniorenratgeber) gefragt. Die Beauftragten sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und können an den Sitzungen des Stadtrates und von Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Ein Antrags- oder Stimmrecht steht ihnen dabei nicht zu.

Den Wunsch nach Mitwirkung und Partizipation hatten zahlreiche Freitaler Senioren in verschiedenen Gesprächen mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister zum Ausdruck gebracht. Im Ergebnis konnte ein Konsens in Form eines/r zu berufenden Seniorenbeauftragten gefunden werden. Die erforderlichen rechtlichen Schritte für die Einführung, wie die Anpassung der Hauptsatzung, wurden bereits im Sommer 2017 vollzogen.

Quelle/Foto: Stadt Freital

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